Seite 1 von 1

Impressum fehlt

Verfasst: 13. Juni 2005 17:23
von SADACS.DarkAngel
Hi,

gem. gesetzlichen Vorschriften müssen auch priv.Homepage mit einem Impressum versehen werden. Dieses habe ich jedoch noch nicht gefunden!

Wenn ihr die ges. Grundlagen braucht, fragt mich.

Verfasst: 13. Juni 2005 22:14
von Sadacs.Endos
Wir SADACS mussten uns noch nie an irgendwelche Gesetzte halten (frag den Schamanen, der wird dir bestätigen, dass für "manche" von uns auch Mauern kein gesetzmäßiges Sicht- und Schusshindernis darstellen :wink: ).

Nee, aber mal im ernst, ich finde, solang sich niemand beschwert, isses doch egal, ob wir sowas haben oder nicht. Kannst natürlich gerne sowas machen, würde das dann bei Gelegenheit mal einbinden.

P.S.: Auch von mir erstmal ein herzliches "Willkommen im Clan" :D

Verfasst: 13. Juni 2005 22:51
von SADACS.DarkAngel
Hi Endos,

ich denke mehr da an unsere eigenen Geldbeutel.
Geh mal TNB, die haben da gerade einen interressanten Artikel (privater Forum-Betreiber wird auf 100.000 EUR wegen Verstoss gegen das Markengesetz verklagt.).
Wir dürfen uns zwar erschiessen, jedoch sollten wir sowas nicht unbedingt herauf beschwören.

Verfasst: 13. Juni 2005 23:20
von Sadacs.Endos
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=75
In dem Artikel steht eindeutig, dass das alles nicht eindeutig ist... :shock:

Also, dann macht mal Vorschläge, was alles in unserem Impressum drin stehen soll. :roll:

Verfasst: 14. Juni 2005 11:57
von Nexus
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=75
In dem Artikel steht eindeutig, dass das alles nicht eindeutig ist...


Also ich hab das so verstanden das ein Impressum nur bei Teledings, Medienbumbs und komerzieller Werbung nötig. Das trifft glaube ich weder auf sadacs.de noch auf die Nacktbar zu...

Verfasst: 14. Juni 2005 12:03
von SADACS.Kaytan
Tja, das ist jetzt auslegungssache... Wenn son blöder Rechtsverdreher es schafft auszulegen, dass diese Seiten irgend wie da rein fallen.... :evil:

Verfasst: 14. Juni 2005 12:09
von SADACS.DarkAngel
Also,
im Impressum muss stehen:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

4. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

5. Register und Registernummer
Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. Weitere Einzelfragen sind ebenfalls umstritten. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass z.B. bei Framestrukturen alle Unterseiten einer Internetpräsenz mit einem entsprechenden Link versehen sein müssen, wenn sich diese auch ohne Mainframe laden lassen. Dies ist m.E. falsch, da Unterseiten einer einheitlichen Internetpräsenz nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Wer alle Risiken ausschließen möchte, sollte ein entsprechenden Link in der Navigationsleiste integrieren und zusätzlich jede Unterseite mit einem entsprechenden Verweis versehen.


Einige Punkte (die für jursite Person, oder neudeutsch: Firmen) fallen für uns wech.

Verfasst: 14. Juni 2005 16:35
von Sadacs.Endos
@Nexus: Wenn ich den Text richtig verstanden hab, reicht auch schon ein Link, Popup oder Banner, der auf ne andere Seite verweist, die dadurch einen stärkeren Zulauf bekommt.
Bei euch wäre das zum Beispiel der kleine Link unten zu PHPKit. Die machen dadurch schliesslich Werbung, und in dem Moment, wo ihr zu denen linkt, werbt ihr ja für die mit, auch wenn ihr nix davon habt.
(bzw. Berichte über kommerzielle Spiele, wie z.B. Battlefield2 könnten auch schon reichen)

@DarkAngel: Dass die Telefonnummer pflicht ist, konnt ich aber nirgendwo rauslesen, nur dass man die ständige Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geben muss, sprich eMail.

Verfasst: 14. Juni 2005 19:10
von SADACS.DarkAngel
Sadacs.Endos hat geschrieben:@Nexus:
@DarkAngel: Dass die Telefonnummer pflicht ist, konnt ich aber nirgendwo rauslesen, nur dass man die ständige Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geben muss, sprich eMail.
Hi,

dasmit der Telefon- und Faxnummer steht im Punkt 2, Satz 1.

Verfasst: 14. Juni 2005 19:28
von Sadacs.Endos
Wo hast du denn deine Quelle her? Denn bei der Seite, die ich gepostet hab, stehts ja nicht so direkt (oder ich überseh dauernd was).